Tarife für Großabnehmer
Wir beraten Sie gerne unter:
Telefon 08022 / 183 0
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Bei einem jährlichen Strombedarf von 20.000 – 100.000 kWh bieten wir attraktive Tarife mit fairen Konditionen für kleine und mittlere Unternehmen an. Als Gewerbetreibende mit einem jährlichen Strombedarf > 100.000 kWh profitieren Sie ebenfalls von unserem unkomplizierten Service und den flexiblen Konditionen. Wir gehen auf Ihre individuelle Situation ein und beraten Sie kompetent.
Aufgrund des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) wird neben dem Grund- und Arbeitspreis das Entgelt für den Messstellenbetrieb in der jeweils gültigen Höhe separat erhoben. Aktuelle Preise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Messstellenbetreibers unter www.bayernwerk-netz.de.
Entgelte gültig ab 01.01.2021 | |
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Messstellenbetreiber | Bayernwerk Netz GmbH |
Zähler | netto (brutto) |
Eintarifzähler | 9,00 (10,71) €/Jahr |
Doppeltarifzähler (Hoch- und Niedertarif) | 19,56 (23,28) €/Jahr |
Moderne Messeinrichtung mME | 16,81 (20,00) €/Jahr |
Intelligentes Messsystem iMSys | ab 19,33 (23,00) €/Jahr |
Schaltgerät mME | 17,76 (21,14) €/Jahr |
ab 01.01.2021
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 6,500 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,254 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,432 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,395 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,009 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
bis 31.12.2020
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 6,756 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,226 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,358 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,416 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,007 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 16 % für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht unter www.bayernwerk-netz.de.
* Ausgenommen von der Preisgarantie sind staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.
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Auftrag Oberland
Strom Gewerbe ab dem 01.01.2021
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AGBs Oberland
Strom Gewerbe