Grundversorgungstarife

Veröffentlichung nach EnWG § 36, § 38

Mit unserem Grundversorgungstarif stellen wir sicher, dass Sie immer zuverlässig mit Strom versorgt werden, auch wenn Sie keinen Vertrag mit einem anderen Stromlieferanten abgeschlossen haben. Im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung versorgen wir Sie übergangsweise mit Niederspannungsstrom – zuverlässig, ohne Verzögerung und ohne Formalitäten. Die Ersatzversorgung greift zum Beispiel, wenn sie als Nicht-Haushaltskunde keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Versorger geschlossen haben. Er endet, sobald Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach dessen Beginn.

Ergänzende Bedingungen ab 01.01.2023 Download

Ergänzende Bedingungen ab 01.01.2022 Download

StromGVV (Stand 20. Dezember 2022) Download

Grundversorgung für Haushaltskunden*

Haushaltskunden nach § 3 EnWG sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche
Zwecke verbrauchen.

Damit Sie vom E-Werk Strom in der Grundversorgung erhalten, brauchen Sie keinen schriftlichen Vertrag. Alle wichtigen Informationen und Bedingungen der Stromgrundversorgungsverordnung finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/

Preisblatt Grundversorgung ab 01.03.2024 Download

Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2024 Download

Preisblatt Grundversorgung ab 01.01.2023 Download

Ersatzversorgungstarife

Ersatzversorgung im Sinne des § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) liegt vor, sofern
Letztverbraucher über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederspannung
Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag
zugeordnet werden kann.
Die Belieferung im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Ersatzversorgung i. S. d. § 38 EnWG erfolgt
für maximal drei Monate zu den nachfolgenden Preisen der Ersatzversorgung.

Ersatzversorgung für Haushaltskunden (§ 3 Nr.  22 EnWG) ohne Leistungsmessung (Niederspannung)

ab 01.01.2024: Es gelten die allgemeinen Preise der Grundversorgung gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt Grundversorgung (siehe oben).

ab 01.01.2023: Es gelten die allgemeinen Preise der Grundversorgung gemäß dem jeweils gültigen Preisblatt Grundversorgung (siehe oben).

ab 15.08.2022: Es gelten die Preise gemäß dem nachfolgenden Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden

bis 14.08.2022: Die Ersatzversorgungspreise für Haushaltskunden nach § 3 Nr.  22 EnWG entsprechen den allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Strom der Elektrizitätswerk Tegernsee Vertriebs- und Service-KG.

Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden ab 01.03.2023 Download

Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden ab 01.01.2023 Download

Preisblatt Ersatzversorgung für Haushaltskunden ab 15.11.2022 Download

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ohne Leistungsmessung (Niederspannung)

Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ab 01.03.2023 Download

Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ab 01.01.2023 Download

Preisblatt Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden ab 15.11.2022 Download

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Niederspannung)

Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden mit Leistungsmessung (Mittelspannung)

Eine Ersatzbelieferung in Mittelspannung durch die Elektrizitätswerk Tegernsee Vertriebs- und Service-KG kann nach individueller schriftlicher Vereinbarung erfolgen, für welche mindestens die Preise sowie die Bedingungen für die Ersatzversorgung in Niederspannung gelten.