Tarif Oberland Strom Komfort 24

  • Grundpreis 162,61 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis Hochtarif 41,25 ct/kWh (brutto)
  • Arbeitspreis Niedertarif 41,25 ct/kWh (brutto)
  • Entgelt für den Messstellenbetrieb
    0,00 €/Jahr (brutto)

163,00 €

Gesamtkosten pro Jahr

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Tarif Oberland Strom Komfort 24 Öko

  • Grundpreis 162,61 €/Jahr (brutto)
  • Arbeitspreis Hochtarif 42,25 ct/kWh (brutto)
  • Arbeitspreis Niedertarif 42,25 ct/kWh (brutto)
  • Entgelt für den Messstellenbetrieb
    0,00 €/Jahr (brutto)

163,00 €

Gesamtkosten pro Jahr

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Tarife für Großabnehmer

Wir beraten Sie gerne unter:
Telefon 08022 / 183 20

Bei einem jährlichen Strombedarf bis 100.000 kWh bieten wir attraktive Tarife mit fairen Konditionen für berufliche, landwirtschaftliche  und gewerbliche Zwecke an. Als Gewerbetreibende mit einem jährlichen Strombedarf > 100.000 kWh profitieren Sie ebenfalls von unserem unkomplizierten Service und den flexiblen Konditionen. Wir gehen auf Ihre individuelle Situation ein und beraten Sie kompetent.

*Entgelte für den Messstellenbetrieb

Aufgrund des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) wird neben dem Grund- und Arbeitspreis das Entgelt für den Messstellenbetrieb in der jeweils gültigen Höhe separat erhoben. Aktuelle Preise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Messstellenbetreibers unter www.ewerk-tegernsee-netz.de.

Entgelte gültig ab 01.01.2022
MessstellenbetreiberElektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG
Zählernetto (brutto)
Eintarifzähler10,80 (12,85) €/Jahr
Doppeltarifzähler (Hoch- und Niedertarif)17,30 (20,59) €/Jahr
Moderne Messeinrichtung mME16,81 (20,00) €/Jahr
Intelligentes Messsystem iMSysab 19,33 (23,00) €/Jahr
Schaltgerät mME18,00 (21,42) €/Jahr

Tarifinformationen

ab 01.01.2022

In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 3,723 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,378 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,437 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,419 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,003 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

bis 31.12.2021

In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 6,500 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,254 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,432 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,395 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,009 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

 

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