Tarife für Großabnehmer
Wir beraten Sie gerne unter:
Telefon 08022 / 183 20
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Bei einem jährlichen Strombedarf bis 100.000 kWh bieten wir attraktive Tarife mit fairen Konditionen für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke an. Als Gewerbetreibende mit einem jährlichen Strombedarf > 100.000 kWh profitieren Sie ebenfalls von unserem unkomplizierten Service und den flexiblen Konditionen. Wir gehen auf Ihre individuelle Situation ein und beraten Sie kompetent.
Aufgrund des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) wird neben dem Grund- und Arbeitspreis das Entgelt für den Messstellenbetrieb in der jeweils gültigen Höhe separat erhoben. Aktuelle Preise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Messstellenbetreibers unter www.ewerk-tegernsee-netz.de.
Entgelte gültig ab 01.01.2020 bis 31.12.2020 | |
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Messstellenbetreiber | Elektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG |
Zähler | netto (brutto) |
Eintarifzähler | 10,80 (12,85) €/Jahr |
Doppeltarifzähler (Hoch- und Niedertarif) | 17,30 (20,59) €/Jahr |
Moderne Messeinrichtung mME | 16,81 (20,00) €/Jahr |
Intelligentes Messsystem iMSys | ab 19,33 (23,00) €/Jahr |
Schaltgerät mME | 18,00 (21,42) €/Jahr |
ab 01.01.2021
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 6,500 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,254 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,432 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,395 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,009 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
bis 01.01.2020
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG, derzeit: 6,756 Cent/kWh) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,226 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,358 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,416 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,007 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 16 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht unter www.ewerk-tegernsee-netz.de.
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Auftrag Tegernsee
Strom Gewerbe ab 01.01.2021
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Auftrag Tegernsee
Strom Gewerbe ab 01.07.2020
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AGBs Tegernsee
Strom Gewerbe