Entgelte für den Messstellenbetrieb

Aufgrund des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz – MsbG) wird neben dem Grund- und Arbeitspreis das Entgelt für den Messstellenbetrieb in der jeweils gültigen Höhe separat erhoben. Aktuelle Preise und Informationen finden Sie auf der Webseite des Messstellenbetreibers unter www.ewerk-tegernsee-netz.de.

Entgelte gültig ab 01.01.2023
MessstellenbetreiberElektrizitätswerk Tegernsee Carl Miller KG
Zählernetto (brutto)
Eintarifzähler10,80 (12,85) €/Jahr
Doppeltarifzähler (Hoch- und Niedertarif)17,30 (20,59) €/Jahr
Moderne Messeinrichtung mME16,81 (20,00) €/Jahr
Intelligentes Messsystem iMSysab 19,33 (23,00) €/Jahr
Schaltgerät mME18,00 (21,42) €/Jahr

Tarifinformationen

Niedertarifzeiten*: Werktags: 0:00 bis 6:00 Uhr sowie 22:00 bis 24:00 Uhr Samstags: 0:00 bis 6:00 Uhr sowie 13:00 bis 24:00 Uhr Sonntags: 0:00 bis 24:00 Uhr An Feiertagen gelten die Schaltzeiten des entsprechenden Wochentags. * Die Zeit-Angaben sind unverbindlich, es gelten ausschließlich die vom zuständigen Netzbetreiber festgelegten Schaltzeiten!

ab 01.01.2025
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,277 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 1,558 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,816 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

bis 31.12.2024
In den Preisen enthalten sind der Energiepreis, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG, derzeit: 0,275 Cent/kWh), die Kosten der Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (derzeit: 0,643 Cent/ kWh), die Offshore-Netzumlage nach § 17f Abs. 5 EnWG (derzeit: 0,656 Cent/kWh), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV (derzeit: 0,000 Cent/kWh), die Konzessionsabgaben (abhängig von der Gemeindegröße, derzeit: i.d.R. im Ein- bzw. Hochtarif 1,32 Cent/kWh und im Niedertarif 0,61 Cent/kWh), die Stromsteuer (derzeit: 2,05 Cent/kWh), sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer (derzeit: 19 %) in der jeweils geltenden Höhe. Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.

 

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht unter www.ewerk-tegernsee-netz.de.

 

* Ausgenommen von der Preisgarantie sind staatlich veranlasste Steuern, Abgaben und Umlagen.

 

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