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Bei einem jährlichen Strombedarf von bis zu 100.000 kWh bieten wir attraktive Tarife mit fairen Konditionen für gewerbliche Zwecke an. Als Gewerbetreibende mit einem jährlichen Strombedarf von über 100.000 kWh gehen wir auf Ihre individuellen Anforderungen ein und beraten Sie kompetent und persönlich unter 08022 / 1830.

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GRUND- UND ERSATZVERSORGUNG
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IHRE SICHERE STROMVERSORGUNG AUCH OHNE VERTRAG
Mit unserer Ersatz- und Grundversorgung erhalten Sie unkompliziert und zuverlässig Strom – ohne Wartezeit oder bürokratischen Aufwand. Hierfür ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich. Gerne übernehmen wir Ihre Verbrauchsstelle in einen günstigeren Tarif mit Vertragslaufzeit.
GRUNDVERSORGUNG FÜR HAUSHALTSKUNDEN
ERSATZVERSORGUNG FÜR NICHT-HAUSHALTSKUNDEN
TEGERNSEE STROM FLEX
BLEIBEN SIE FLEXIBEL.
Seit dem 1. Januar 2025 bieten wir mit Tegernsee Strom Flex einen dynamischen Stromtarif an. Dieser unterscheidet sich von herkömmlichen Stromtarifen dadurch, dass der Strompreis je nach Angebot und Nachfrage variiert. Während herkömmliche Verträge konstante Preise bieten und pauschal abgerechnet werden, können sich die kWh-Preise bei einem dynamischen Stromtarif viertelstündlich ändern, je nachdem wie sich der Preis an der Strombörse entwickelt.
Das bedeutet für Sie einerseits, dass exakt die Kosten abgerechnet werden, die ihr Verbrauch verursacht. Es gibt keine Vorauszahlung und auch keine Jahresendabrechnung mit eventueller Nachzahlung. Andererseits variiert ihr Strompreis auch zum Teil erheblich je nach Tageszeit. Das kann eine Chance aber auch ein Risiko sein. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch flexibel planen und beispielsweise Ihr E-Auto zum günstigsten Zeitpunkt laden wollen, kann das der richtige Tarif für Sie sein. Dafür ermitteln Sie den für Sie besten Preis je nach Tageszeit und stimmen Ihren Verbrauch darauf ab.
Für den Wechsel in den dynamischen Stromtarif ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) Voraussetzung. Dieses erfasst den Stromverbrauch alle 15 Minuten und übermittelt die Daten einmal täglich an den Messstellenbetreiber bzw. den Energieversorger. So kann der Stromverbrauch exakt nach den viertelstündlichen Börsenpreisen abgerechnet werden.
Den jeweils gültigen tagesvariablen Börsenpreis (EPEX Spot SE) für den Folgetag können Sie ab ca. 18:00 Uhr unter www.smard.de (Quelle: Bundesnetzagentur | SMARD.de) einsehen. In Kürze werden die Daten zudem im Kundenportal zur Verfügung stehen.
TEGERNSEE STROM FLEX
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Neu ab dem 01.01.2025
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Für flexibel planbaren Verbrauch
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Strom zu Spotmarktpreisen
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Nur mit intelligentem Messsystem (iMSys)
-
Nur Online abschließbar
TEGERNSEE STROM FLEX IM ÜBERBLICK
INTELLIGENTER ZÄHLER IMSYS
Grundvoraussetzung ist ein iMSys, auch Smart Meter genannt. Dieser erfasst automatisch Ihren Energieverbrauch und übermittelt die Daten in Echtzeit. So können wir Ihren dynamischen Preisbestandteil korrekt abrechnen.
EXAKTE ABRECHNUNG
Durch die genaue monatliche Abrechnung fallen für Sie am Ende des Jahres keine überraschenden Nachzahlungen an. Hinweis: Die Volatilität des Börsenpreises oder Verbrauchsschwankungen können zu stark schwankenden Rechnungsbeträgen führen.
FLEXIBLE VERTRAGSLAUFZEIT
Die Vertragslaufzeit bzw. die Grundlaufzeit beträgt einen Monat. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn Sie diesen nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Grundlaufzeit kündigen. Hat sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.


BEISPIELRECHNUNG
Zur Veranschaulichung finden Sie nachfolgende Beispielrechnung anhand eines Ladevorgangs von 40 kWh für Ihr E-Auto. Diese Rechenbeispiele dienen der Orientierung. Die tatsächliche Ersparnis hängt von den zukünftigen Spotpreisen sowie dem Verbrauchsverhalten ab.
Stromtarif
STROM FLEX
STROM CLASSIC
Ladevorgang
3–5 Uhr
20–23 Uhr
3–5 Uhr
20–23 Uhr
Spotpreis
8,51 Cent/kWh
15,64 Cent/kWh
–
–
Arbeitspreis
15,29 Cent/kWh
15,29 Cent/kWh
–
–
Stromarbeitspreis Brutto
28,32 Cent/kWh
36,81 Cent/kWh
31,40 Cent/kWh
31,40 Cent/kWh
Ladekosten
11,33 €
14,72 €
12,56 €
12,56 €
Für das Beispiel wurden die Spotpreise vom 22.07.2024 (Day Ahead-Auktion 60 min./Market Area DE-LU- der Strombörse EPEX Spot) zugrunde gelegt. Im „Arbeitspreis“ enthalten sind die ab 01.01.2025 geltenden Vertriebskosten, die Steuern, Abgaben und Umlagen, sowie die Netzentgelte für die Postleitzahl 83684. Für den Vergleich nicht berücksichtigt wurden die monatlichen Grundpreise und die Kosten für das intelligente Messsystem.
Stromtarif
STROM FLEX
Ladevorgang
3–5 Uhr
20–23 Uhr
Spotpreis
8,51 Cent/kWh
15,64 Cent/kWh
Arbeitspreis
15,29 Cent/kWh
15,29 Cent/kWh
Stromarbeitspreis Brutto
28,32 Cent/kWh
36,81 Cent/kWh
Ladekosten
11,33 €
14,72 €
Stromtarif
STROM CLASSIC
Ladevorgang
3–5 Uhr
20–23 Uhr
Spotpreis
-
-
Arbeitspreis
-
-
Stromarbeitspreis Brutto
31,40 Cent/kWh
31,40 Cent/kWh
Ladekosten
12,56 €
12,56 €
Für das Beispiel wurden die Spotpreise vom 22.07.2024 (Day Ahead-Auktion 60 min./ Market Area DE-LU- der Strombörse EPEX Spot) zugrunde gelegt. Im „Arbeitspreis“ enthalten sind die ab 01.01.2025 geltenden Vertriebskosten, die Steuern, Abgaben und Umlagen, sowie die Netzentgelte für die Postleitzahl 83684. Für den Vergleich nicht berücksichtigt wurden die monatlichen Grundpreise und die Kosten für das intelligente Messsystem.
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1. Produktspezifische Informationen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 EnWG
1.1 Angaben zur Vertragsdauer, Kündigungsterminen und –fristen für die Energieversorgung eines Kunden finden sich in dem zwischen dem Versorger und einem Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich der dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend zusammen Energielieferant genannt)
1.2 Preisanpassungen des Versorgers gegenüber einem Kunden erfolgen auf der Grundlage der diesbezüglichen Regelungen im bestehenden Energieliefervertrag und unter Beachtung billigen Ermessens gemäß § 315 BGB.
1.3 Auf die gesetzlich bestehenden Rücktrittsrechte wird hingewiesen. Vertragliche Rücktrittsrechte bestehen nicht.
2. Vom Versorger zu erbringende Leistungen
Der Versorger ist gegenüber einem Kunden im Rahmen eines bestehenden Energieliefervertrages verpflichtet, diesen für dessen Dauer nach den insofern getroffenen Regelungen mit Energie zu beliefern und die in diesem Zusammenhang mit dem Kunden vereinbarten Leistungen zu erbringen. Wartungsdienste werden in diesem Zusammenhang vom Versorger gar nicht angeboten.
3. Zahlungsweise
Einem Kunden steht die von ihm im Energieliefervertrag vereinbarte Zahlungsweise zur Verfügung. Der Versorger wird einem Kunden vor Vertragsschluss verschiedene Zahlungsmöglichkeiten anbieten. Wird eine Vorauszahlung vereinbart, muss sich diese nach dem Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richten. Macht ein Kunde glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen. Eine Vorauszahlung wird nicht vor Beginn der Lieferung fällig.
4. Haftung- und Entschädigungsregelung bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung ist der Versorger von seiner Lieferverpflichtung gegenüber einem betroffenen Kunden befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetreibers einschließlich des Netzanschlusses handelt. Der Versorger wird einem betroffenen Kunden auf dessen Verlangen hin unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft erteilen, als diese dem Versorger bekannt sind oder von ihm in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. Für die Versorgungsstörungen im Sinne des Satz 1 haftet der Versorger einem betroffenen Kunden nicht, daraus resultierende Ansprüche kann der Kunde nur gegen den verantwortlichen Netzbetreiber geltend machen. Die Kontaktdaten des Netzbetreibers teilt der Versorger einem betroffenen Kunden auf dessen Anfragen mit.
5. Unentgeltlicher und zügiger Lieferantenwechsel
Der Versorger wird an einem unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel gemäß § 20a EnWG nach besten Kräften mitwirken.
6. Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife und Wartungsentgelte
Aktuelle Informationen zu geltenden Tarifen des Versorgers können auf der Internetseite des Versorgers unter www.stadtwerke-musterstadt.de eingesehen werden.
7. Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle
7.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 des BGB sind, insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.
7.2 Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Versorger und einem Kunden über die Versorgung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, die Messung von Energie, kann vom Kunden die Schlichtungsstelle nach Ziffer 7.4 abgerufen werden, wenn der Versorger der Beschwerde im Verfahren nach Ziffer 7.1 nicht abgeholfen hat und ein Gerichtsverfahren über den Streitfall nicht anhängig ist. Ein Antrag auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle kann vom Kunden dort schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg eingebracht werden. Sofern ein Kunde eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, wird der Versorger an dem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Schlichtungsverfahren sollen regelmäßig innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen werden.
7.3 Sofern wegen eines Anspruchs, der vom Schlichtungsverfahren betroffen ist, ein Mahnverfahren eingeleitet wurde soll das Mahnverfahren betreibende Beteiligte auf Veranlassung der Schlichtungsstelle das Ruhen des Mahnverfahrens bewirken. Auf die Verjährungshemmung einer Beschwerde gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB wird hiermit hingewiesen. Die Schlichtungsansprüche sind für die Parteien nicht verbindlich. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt vom Schlichtungsverfahren unberührt.
7.4 Die Kontaktadressen für ein Schlichtungsverfahren lauten:
a) Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/27572400, Telefax: 030/275724069, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
b) Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 0228/14-0, Fax:0228/14-8872, E-Mail: info@bnetza.de, https://www.bundesnetzagentur.de